CHAOS (8 Posts bisher) | | Die Stadt Freiburg (S.140 Nr.5)
- dass er jedem ein Grundstück zuteilt
- Allen die seinen Markt besuchen, verspricht er Frieden und sicheres Geleit innerhalb seines Besitzes und seines Herrschaftsreiches. = Alle. Egal ob Bauer, Kaufmann oder Bürger.
- Wenn einer der Leute auf seinem Gebiet beraubt wird, so bekommt er sein Geld zurückerstattet. = Alle. Egal ob Bauer, Kaufmann oder Bürger.
- Sollte jemand sterben, so bekommen seine Familie und Freunde alles was der Verstorbene besaß. = Die die in der Stadt leben.
- Er erlässt den Zoll. = Alle Kaufläute
- Er gibt den Bürgern keinen anderen Vogt oder Priester, außer wenn sie ihn slbst gewählt haben. = Die die in der Stadt leben.
- Wenn sich die Bürger streiten, so soll die Streitigkeit nach dem Kaufmannsrecht gelöst werden. = Die die in der Stadt leben.
- Wer nicht Leibeigener ist, darf in seine Stadt kommen. Wer Leibeigener ist und 1 Jahr und 1 Tag in der Stadt bleibt ist für immer frei. = Fremde
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