© - 2007 - Chaos
 

=> Noch nicht angemeldet?

Forum - Die Stadt Freiburg (S.140 Nr.5)

Du befindest dich hier:
Forum => Geschichte => Die Stadt Freiburg (S.140 Nr.5)

<-Zurück

 1 

Weiter->


CHAOS
(8 Posts bisher)
23.01.2007 13:53 (UTC)[zitieren]
Die Stadt Freiburg (S.140 Nr.5)


  • dass er jedem ein Grundstück zuteilt
  • Allen die seinen Markt besuchen, verspricht er Frieden und sicheres Geleit innerhalb seines Besitzes und seines Herrschaftsreiches. = Alle. Egal ob Bauer, Kaufmann oder Bürger.
  • Wenn einer der Leute auf seinem Gebiet beraubt wird, so bekommt er sein Geld zurückerstattet. = Alle. Egal ob Bauer, Kaufmann oder Bürger.
  • Sollte jemand sterben, so bekommen seine Familie und Freunde alles was der Verstorbene besaß. = Die die in der Stadt leben.
  • Er erlässt den Zoll. = Alle Kaufläute
  • Er gibt den Bürgern keinen anderen Vogt oder Priester, außer wenn sie ihn slbst gewählt haben. = Die die in der Stadt leben.
  • Wenn sich die Bürger streiten, so soll die Streitigkeit nach dem Kaufmannsrecht gelöst werden. = Die die in der Stadt leben.
  • Wer nicht Leibeigener ist, darf in seine Stadt kommen. Wer Leibeigener ist und 1 Jahr und 1 Tag in der Stadt bleibt ist für immer frei. = Fremde

Antworten:

Dein Nickname:

 Schriftfarbe:

 Schriftgröße:
Tags schließen



Themen gesamt: 12
Posts gesamt: 98
Benutzer gesamt: 19
Derzeit Online (Registrierte Benutzer): Niemand crying smiley
 

Insgesamt waren schon 26405 Besucher (53289 Hits) hier.
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden